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  • Rechte/inhaber und deren unerfüllte Traumwelt
    Das Gezerre um die Eu-Paragrafen zur Patentierbarkeit von 0, 1 und deren Reihenfolge scheint auch in Deutschland den ein oder anderen Politiker geweckt zu haben. Es ist scheinbar auch einigen nationalen Politikern aufgefallen, dass es offensichtlicher Blödsinn ist, große Teile der Bevölkerung mit Strafe wegen 0, 1 und deren Mischungsverhältnis auf Datenträgern zu bedrohen - und dann auch noch die Grenze zur Illegalität in Nebel zu hüllen. Jedenfalls wird nun klar gestellt, dass "unerlaubte Vervielfältigungen" dann straffrei bleiben, wenn sie zum privaten Gebrauch bestimmt sind und die Empfänger der Kopie mit dem Täter persönlich verbunden sind - was man ja spätestens beim Händchenschütteln vor Gericht sein dürfte. Achja - rechtswiedrig ist das auch nur dann, wenn die Quelle nach dem Rechtsverständnis und Wissen des Kopierers offensichtlich rechtswiedrig war.
    2005-03-08T15:49:39
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