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  • AT: Kontrolle der Überwachungsmaß/nahmen versagt
    Entweder sind Staatsanwälte tatsächlich "maßhaltend und verhältnismäßig" und gehen mit der "typischen Selbstbegrenzung staatlicher Macht" um – wie das Justizministerium behübschend schlussfolgert, oder die Kontrolle der Überwachungsmaßnahmen durch die Ratskammer geht vollständig in die Hose. Die Zahlen sprechen für Letzteres.
    2005-08-07T12:11:38
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