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EU-Deadline für den Datenschutz
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Unterzeichnen Sie den Offenen Brief internationaler Bürgerrechts-
Organisationen an das EU-Parlament
Sign the Open Letter of international civil liberties organisations
to the European Parliament
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translations
Internationale Bürggerrechts- organisationen mobilisieren gegen den dreisten Versuch seitens der EU-Kommission und dem Rat der Innen-Und Justizminister, die EU-Datenschutzrichtlinie auszuheben. Für den Offenen Brief an den Präsidenten des EU-Parlaments werden noch Unterstützer-Organisationen gesucht.
Organisationen wenden sich direkt an [Marc] rotenberg@epic.org und sollten dies mit Name, Organisation, Mailaddresse, vor dem 22. Mai tun.
Herrn Pat Cox Präsident des Europa-Parlaments Europäisches Parlament
Bâtiment Paul-Henri Spaak - 11B011 60, rue Wiertz B-1047 Brussels
BELGIUM
Europäisches Parlament Bâtiment Louise Weiss - T15003 Allée du
Printemps - BP 10024/F F-67070 Strasbourg Cedex FRANCE
WWWW, 22 Mai 2002
Sehr geehrter Herr Cox:
Wir schreiben Sie im im Namen einer großen Zahl von
Bürgerrechtsorganisationen aus aller Welt wegen der für den 29. Mai
vorgesehenen Abstimmung über die Direktive der Europäischen Union zum
Datenschutz in der elektronischen Kommunikation ("die vorgeschlagene
Direktive") an. Wir bitten Sie sehr darum, gegen eine pauschale
Speicherung der Verbindungsdaten aller Nutzer von elektronischer
Kommunikation durch die Sicherheitsbehörden zu stimmen. Mit diesem
gemeinsamen Statement wollen wir die hohe Wichtigkeit dieser
Abstimmung für die demokratischen Gesellschaften Europas
unterstreichen.
Wir glauben, dass die Datenspeicherung durch Sicherheitsbehörden nur
in Ausnahmefällen genutzt werden sollte. Sie sollte nur auf Grund
richterlicher Anordnung oder durch entsprechende, kompetente Behörden
im Zuge einer Fall-zu-Fall Entscheidung zur Anwendung kommen. Wenn
eine Datenspeicherung angeordnet wird, darf sie nur in angemessenem
Umfang, sowie zeitlich begrenzt stattfinden und muss in
Übereinstimmung mit der Europakonvention der Menschenrechte, der
Europäischen Charta der Grundrechte und den Präzedenzfällen des
Europäischen Gerichtshofes erfolgen.
Daher befürworten wir sehr stark eine zweite Lesung der vom Ausschuß
für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere
Angelegenheiten vorgelegten Empfehlung ("the Committee's Draft
Recommendation"). Wir möchten speziell den Änderungsantrag 32 zu
Artikel 15(1) befürworten, weil die dortigen Aussagen die höchsten
Werte einer Demokratie fördern und unterstützen: Das Recht auf
Privatsphäre, die Meinungsfreiheit und die Unschuldsvermutung. Wir
empfehlen der gemeinsamen Position des Rates vom 28. Januar zu
widersprechen, weil sie die Mitgliedsstaaten dazu autorisieren würde,
generelle und erforschende elektronische Überwachung in großem
Maßstab einzuführen. Obwohl der Kampf gegen den Terrorismus ein
legitimer Grund ist, befürworten wir nicht, dass er als Grund für
eine Unterhöhlung der fundamentalsten Rechte in demokratischen
Staaten genutzt wird.
Viele europäische Institutionen, die in die Gesetzgebungsprozesse
eingebunden sind, befürworten unsere Position und haben auf die
Wichtigkeit der Entscheidung des Europa-Parlaments im Bezug auf den
Schutz der Privatsphäre der Bürger der EU hingewiesen.
Die europäischen Datenschutzzbehörden haben sich gegen Bemühungen
eine generelle Datenspeicherung zu etablieren ausgesprochen. In einem
Brief an den Präsidenten des Europarates vom 7. Juni 2001 hat der
Vorsitzende der "Arbeitsgruppe Artikel 29" geschrieben, dass
"systematisches und präventives Speichern der Kommunikation und der
Verbindungsdaten von EU Bürgern die fundamentalen Rechte auf
Privatsphäre, Datenschutz, Meinungsfreiheit, Freiheit und Annahme der
Unschuld unterminieren würde."
In ähnlicher Weise haben Mitglieder des Ausschusses für die
Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten
betont, dass Mitgliedsstaaten kein generelles Recht darauf haben
sollten, jegliche Verbindungs- und Kommunikationsdaten anzufordern,
ohne einen spezifischen Grund angeben zu müssen, zu welchem Zweck
diese Informationen benötigt werden. Die Ausschuß-Mitglieder haben
darauf hingewiesen, dass solche Autoritäten von den
Sicherheitsbehörden für breitangelegte und willkürliche "Fischzüge"
missbraucht werden könnten.
Weiterhin haben europäische Datenschutzbeauftragte erkannt, dass
einer der besten Wege des Datenschutzes der ist, die Sammlung von
persönlichen Daten eines Bürgers so gering wie möglich zu halten. Sie
haben übereinstimmend erklärt, dass die Vertraulichkeit der
Kommunikation eines "der wichtigsten Elemente zur Bewahrung der
fundamentalen Rechte auf Privatsphäre und Datenschutz, als auch für
die Sicherheit der Kommunikation" sei und dass "jegliche Ausnahme von
diesem Recht strikt auf das begrenzt werden sollte, was in einer
demokratischen Gesellschaft absolut notwendig und durch Gesetze klar
definiert ist." Eine ungeprüfte Speicherung aller Kommunikationsdaten
für hypothetische und zukünftige Nachforschungen über kriminelle
Aktivitäten, würde diese grundlegenden Bedingungen nicht beachten.
Breit angelegte Datenspeicherungsrechte für die Sicherheitsbehörden,
speziell wenn sie als Routinemassnahme und für einen grossen Teil der
Bevölkerung erfolgen würden, könnten desaströse Auswirkungen auf die
empfindlichsten und vertraulichsten persönlichen Daten haben.
Gewaltige Datenbanken haben heute schon Informationen über den
Gesundheitszustand, rassische oder ethnische Herkunft, religiöse oder
philosophische Glaubensrichtungen, politische Meinungen,
Gewerkschaftsangehörigkeit und Sexualität. Neue
Speicherungserfordernisse, wie sie in der gemeinsamen Position des
Rates befürwortet wurden, würden neue Risiken für die persönliche
Privatsphäre, die politische Freiheit, die Meinungsfreiheit und die
öffentliche Sicherheit
bedeuten.
Daher fordern wir mit allem Respekt und aller Konsequenz, dem
Änderungsantrag 32 der Empfehlung (Draft) des Komitees zuzustimmen
und den Änderungsantrag 33 abzulehnen.
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