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Aufstand der Facebook-Nutzer
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Wiener User erstatten Anzeige bei irischer Datenschutzbehörde
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Ort:
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Raum D / Museumsquartier / MQ Wien
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Anfahrt:
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Lageplan
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Datum:
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30. August 2011
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Zeit:
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20.00 (Einlass 19.00)
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Referent:
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Max Schrems, europe-v-facebook.org
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Moderation:
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Georg Markus Kainz
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Aufstand der Facebook-Nutzer
Wiener User erstatten Anzeige bei irischer Datenschutzbehörde
Langsam wächst der Unmut bei zahlreichen Nutzern, dass irgendwann nächtens neue Funktionen bei Facebook aktiviert werden und wieder ein Teil unserer Privatsphäre verloren gegangen ist. Nur etwa jeder zwanzigste Mensch ist Mitglied bei dieser Firma, und doch kennt Facebook wahrscheinlich jeden von uns. Die AGBs zu lesen ist eine Qual und wie ja beim letzten qTalk von Lukas Feiler ausgeführt in weiten Teilen entgegen unseren Datenschutzbestimmungen.
Es wird Zeit, dass sich auch Facebook an diese Gesetze hält.
Nun fand eine Gruppe von Nutzern die Zeit für gekommen, statt zu jammern endlich Schritte zu setzen. Zunächst wurde Facebook befragt, was denn so an persönlichen Daten von einem gespeichert ist (§ 26 DSG Auskunftsrecht). Die zugeschickten Datensätze umfassten dann 780, 1142 und 1222 A4-Seiten - so viel wollte man doch gar nicht über sich selber wissen.
Facebook schreibt, das für europäische Kunden das irische Recht gelten würde. Daher wurden von den Rebellen 16 Anzeigen bei der irischen Datenschutzbehörde eingebracht, die derzeit diesen Anzeigen nachgeht.
Georg Markus Kainz wird als Fortführung des Themas "Alles was Recht ist, ein Crashkurs über unsere Pflichten im Web 2.0" beim qTalk im August mit Max Schrems die Motivation, und die einzelnen Vorwürfe, die die Grundlage der 16 Anzeigen sind, erörtern.
Nach den ersten erfolgreichen Schritten sollen gemeinsam Ideen und Strategien entwickelt werden, um dem Ausverkauf der Privatsphäre durch diesen Konzern entgegen zu wirken. Nicht wir wollen den Spaß am Internet verlieren, sondern das aktive Bespitzeln aus Gewinnsucht soll unterbunden werden.
Hintergrundlektüre:
BMI: Auskunftsrecht gemäß § 26 Datenschutzgesetz:
Beim datenschutzrechtlichen Auskunftsrecht handelt es sich um ein höchstpersönliches Recht, welches nur durch den/die Auskunftswerber/in selbst (bzw. durch den/die hiezu bevollmächtigte[n] Vertreter/in) ausgeübt werden kann. Demnach hat ein Auftraggeber jeder Person oder Personengemeinschaft, die dies schriftlich verlangt und ihre Identität in geeigneter Form nachweist, Auskunft über die zu dieser Person oder Personengemeinschaft verarbeiteten Daten zu geben, und zwar binnen acht Wochen (gemäß § 26 Abs. 4 Datenschutzgesetz [DSG] 2000). Die Auskunft hat die verarbeiteten Daten, die Informationen über ihre Herkunft, allfällige Empfänger oder Empfängerkreise von Übermittlungen, den Zweck der Datenverwendung sowie die Rechtsgrundlagen hiefür in allgemein verständlicher Form anzuführen. Auf Verlangen eines/einer Auskunftswerbers/in sind auch Namen und Adressen von Dienstleistern bekannt zu geben, falls sie mit der Verarbeitung seiner/ihrer Daten beauftragt sind. ...
europe-v-facebook.org: Facebooks Datenbestand:
Jede Person in der EU hat das Recht eine Kopie von allen Daten, die ein Unternehmen über die Person speichert, zu bekommen. Wie das geht findest du unter "Deine Daten...". Nach dem wir die ersten Antworten auf unsere Auskunftsersuchen angesehen haben, war klar: Das muss veröffentlicht werden. Wir wollen mit dieser Aktion Facebook transparenter machen und Usern eine Vorstellung von den Daten geben, die Facebook von uns speichert. ...
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