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Date: 2000-10-17

DE: ECHELON ward angezeigt


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Grüne EU-Abgeordnete erstattet Strafanzeige
Ilka Schröder, Mitglied des Europäischen Parlaments,
erstattete am heutigen Montag um 10.00 Uhr beim
Generalbundesanwalt, bei der Staatsanwaltschaft Traunstein
und bei der Staatsanwaltschaft Berlin Anzeige gegen
Echelon. Die Anzeige erging gegen "unbekannte
Tatverdächtige insbesondere aus den USA und
Großbritannien sowie ggf. der deutschen Bundesregierung
wegen Betrieb und Tolerierung des Spionagesystems
ECHELON".

Schröder beruft sich dabei auf Berichte von Duncan
Campbell, Florian Rötzer und Antje Endell in der DUD. Den
juristischen Hebel setzt sie beim Generalbundesanwalt bei
seiner Zuständigkeit für die Verfolgung bestimmter Verstöße
gegen das Patent-, Gebrauchsmuster- und
Halbleiterschutzgesetz an. Schröder vermutet in ihrer
Strafanzeige, die Telepolis vorliegt, dass "diese Vorschriften
durch die beschriebene Wirtschaftsspionage-Tätigkeit der
Tatverdächtigen offenbar verletzt" werden. Die örtliche
Zuständigkeit der anderen Staatsanwaltschaften geht aus
dem Tatort hervor. Die Staatsanwaltschaft Traunstein ist
zuständig für Bad Aibling, Berlin zuständig für die vom
Ausland aus organisierten Straftaten gegen Bundesbürger.
Dabei nennt Schröder die NSA-Abhöranlagen in Fort Meade,
Menwith Hill und Morwenstow.

Die Abhörtätigkeiten begründeten den Veracht, dass gegen
die Regelungen des Patent-, Gebrauchsmuster- und
Halbleiterschutzgesetzes verstossen werde. Außerdem
werde die "Vertraulichkeit des Wortes" nach § 201 StGB
verletzt. Daten werden ausgespäht, das Briefgeheimnis
gegebenenfalls verlezt, was gegen die Paragrafen 202 und
202a des StGB verstößt. Zudem würden fremde Betriebs-
und Geschäftsgeheimnisse mit technischen Mitteln verwertet
- Paragraf 17 UWG, wobei das deutsche Strafrecht nach
Paragraf 20 UWG wohl auch auf eine im Ausland begangene
Tat anwendbar ist.

Auch für die Bundesregierung selbst könnte sich eine
strafrechtliche Verantwortlichkeit ergeben, wenn sie ihrer
Schutzpflicht zugunsten deutscher Staatsangehöriger und
Unternehmen nicht enstprechend nachgekommen ist -
"indem sie in gebotener Intensität bei den Regierungen der
Betreiberstaaten auf Unterlassung der Überwachung hätte
drängen sollen". Dies erfolgt aus den Grundgesetzartikel 2
(informationelles Selbstbestimmungsrecht) und 10
(Fernemeldefreiheit).

Mehr
<http://www.heise.de/tp/deutsch/special/ech/6998/1.html>


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edited by Harkank
published on: 2000-10-17
comments to office@quintessenz.at
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