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              | Date: 2001-08-31 
 
 AT: Ueberwachungs-Rekordjahr 2001-.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
 
 Telekom Austria erwartet 2.000 Telefonüberwachungen in diesem
 Jahr in Österreich | Gegenüber offiziellen 1.479 im Jahr 2000 |
 Geplante Einführung des ETSI-Abhörstandards wird allein die
 Telekom 500 Millionen ATS kosten | Telekom-Sprecher Bredl: "Wir
 bezahlen das nicht"
 
 "Wenn ich mir die Zahlen der bis Ende August bei uns
 eingegangen Überwachungsanträge ansehe" sagt Martin Bredl,
 Sprecher der Telekom Austria, "dann können es bis Jahresende in
 der gesamten Branche schon zweitausend werden."
 
 Datenschützer Hans Zeger [ARGE Daten] hingegen erwartet sogar,
 wie gestern berichtet, dass bis Jahresende weit über 2.000
 Telefonanschlüsse in Österreich einer Überwachung zugeführt
 werden.
 
 In jedem Fall steht gegenüber den 1.479 überwachten Anschlüssen
 des Jahres 2000 ein neuer, absoluter Rekord bevor.
 
 Steile Steigerungsraten Laut Sicherheitsbericht waren davor [1999]
 1.228 Eingriffe in das "Telekommunikationsgeheimnis" zu
 verzeichnen, 1998 waren es 804, davor [1997] nur 444. Alle diese
 Zahlen sind unter dem Aspekt zu sehen, dass über einen längeren
 Zeitraum alle bei jedem dieser Anschlüsse ein- und ausgehenden
 Anrufe überwacht und alle kontaktierten Nummern registriert und
 überprüft wurden.
 
 500 Millionen ATS für neuen Standard Um die technischen
 Voraussetzungen zu erfüllen, die dem in der
 Überwachungsverordnung [ÜVO] des Verkehrsministeriums
 festgeschriebenen Standard ETSI ES 201 671 zu erfüllen, habe die
 Telekom eine Summe von etwa 500 Millionen ATS berechnet, so
 Bredl weiter.
 
 Die Schwankungsbreite von gut 200 Millionen in beide Richtungen
 sei deshalb so hoch, da es darauf ankomme, wie extensiv die
 Norm des European Telecom Standards Institute umgesetzt
 werden müsse.
 
 Das Justizministerium könne jedenfalls davon ausgehen, dass
 dann jede einzelne Telefonüberwachung für die Gerichte mit
 mehreren hunderttausend Schilling zu Buche schlage.
 
 "Wir werden das auf keinen Fall bezahlen" sagt Bredl
 abschließend, "laut Gutachten des Verfassungsrechtlers Heinz
 Mayer stellt die ÜVO sowohl einen verfassungswidrigen Eingriff in
 unser Eigentumsrecht und einen Verstoß gegen das
 Gleichheitsprinzip dar."
 
 21 Millionen für die Justiz Das Justizministerium hatte gestern
 kritisiert, dass pro Jahr 21 Millionen ATS Entschädigung für Telefon-
 Überwachungen an die Netzwerkbetreiber zu bezahlen seien.
 
 Source
 http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=78431
 
 
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 edited by Harkank
 published on: 2001-08-31
 comments to office@quintessenz.at
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