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              | Date: 2001-10-01 
 
 AT: Volkszaehlungsdaten und ihr Missbrauch-.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
 
 Bundesministerin Gehrer will Volkszaehlungsdaten fuer zentrale
 Bildungsevidenz missbrauchen - Zentrale Evidenz soll
 Ausbildungsdaten der Kinder mit beruflichem Werdegang der Eltern
 verknuepfen - Mindestens 75jaehrige Speicherung der Daten -
 Weitreichende Datenweitergabe und Vernetzung vorgesehen
 
 
 Missbrauch von Volkszaehlungsdaten
 
 Im derzeit verschickten Entwurf zu einem "Bundesgesetz zur
 Dokumentation des Bildungswesens" ist geplant, die angeblich
 anonym erhobenen Volkszaehlungsdaten zur "Erstbefuellung" fuer
 eine personenbezogene zentrale Bildungsevidenz zu missbrauchen.
 
 Dr. Hans G. Zeger, Obmann ARGE DATEN: "Der Entwurf ist ein
 verfassungs- und datenschutzrechtlicher Alptraum. Neben einer
 Fuelle von Detailproblemen hat Frau Bundesminister die
 Unverfrohrenheit, den direkten Zugriff auf die Volkszaehlungsdaten
 zu verlangen. Unsere Befuerchtungen ueber
 Missbrauchsmoeglichkeiten der Volkszaehlungsdaten werden
 bestaetigt."
 
 Zentrale Evidenz
 
 Durch die zentralisierte Sammlung von Informationen, wie
 "festgestellter sonderpaedagogischer Foerderbedarf", "individueller
 Bildungsverlauf" und "andere mit dem Schulbesuch
 zusammenhaengende Daten" ist die lebenslange Speicherung und
 Ueberwachung schulischer Vorkommnisse geplant. Erst 60 Jahre
 nach der letzten Eintragung soll dann mangelhaftes Betragen in der
 Volksschule geloescht werden koennen. Beruecksichtigt man die
 Schulpflicht von 15 Jahren, dann ergibt das eine
 Mindestspeicherdauer von 75 Jahren.
 
 Dr. Hans G. Zeger: "Selbst Kriminelle haben nach wenigen Jahren
 Anspruch auf Tilgung von Straftaten aus dem Strafregister. Die
 Bedeutung der Formulierung 'andere mit dem Schulbesuch
 zusammenhaengende Daten' ist aus der Vergangenheit der
 Schuelerbeschreibungsboegen hinlaenglich bekannt. Lehrer und
 Direktoren benutzen diese Moeglichkeit um vorschnelle Urteile,
 Vorurteile und Auseinandersetzungen zum Schaden der Schueler
 fuer alle Zeiten zu verewigen."
 
 
 Totalitaerer Ueberwachungsanspruch
 
 Die zentrale Bildungsevidenz wird im Zuge der Amtshilfe Polizisten,
 Gemeindebeamten, Arbeitsmarktbetreuern, Steuerbeamten usw.
 zur Verfuegung stehen. Weiters sollen die Daten mit Hilfe der
 Sozialversicherungsnummer mit beliebigen anderen Informationen
 vernetzt werden.
 
 Dr. Hans G. Zeger: "Mit Hilfe dieser Evidenz kann dann festgestellt
 werden, welche Personen mit schlechten Betragensnoten in der
 Volksschule ueberdurchschnittlich oft arbeitslos werden oder krank
 oder ... waren. Das Vorhaben offenbart einen totalitaeren Anspruch
 ueber die Buerger, wie er sonst nur in Planwirtschaften ueblich ist.
 Zuletzt erfolgten in Mitteleuropa derartige Bevoelkerungsinventuren
 als Kriegsvorbereitung durch die Nationalsozialisten."
 
 
 Verletzung der Verfassung
 
 Der gesamte Entwurf zu einer zentralen Bildungsevidenz
 widerspricht der EU-Richtlinie Datenschutz und den
 Verfassungsbestimmungen des DSG 2000. Es ist unzulaessig,
 dass eine Behoerde mehr Daten erhebt oder speichert, als sie fuer
 ihre Arbeit unbedingt benoetigt. Mit der Erhebung von Beruf und
 Berufslaufbahn der Eltern und der Ausbildung der Geschwister,
 ermoeglicht dieses System auch die Auferstehung von
 Sippenhaftung. Die Bildungsevidenz erfuellt keinerlei
 bildungspolitische Aufgaben, sondern stellt bloss ein neues
 Kontrollregister der Bevoelkerung dar.
 
 Die ARGE DATEN lehnt das Vorhaben als eines demokratischen
 Staates unwuerdig ab.
 
 Die komplette Stellungnahme der ARGE DATEN finden Sie unter:
 ftp://ftp.adis.at/privacy/stellungnahmen/bildevid-stell.pdf Den
 kompletten Entwurf finden Sie unter:
 ftp://ftp.adis.at/privacy/stellungnahmen/bildevid-entw.pdf
 Parlamentarische Materialien:
 http://www.parlinkom.gv.at/pd/pm/XXI/ME/his/002/ME
 
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 edited by Harkank
 published on: 2001-10-01
 comments to office@quintessenz.at
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