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Date: 1999-01-17

spamlobby.de alias dmmv


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Mit dieser knie/weichen Erklärung des deutschen
Multimediaverbands soll das Plädoyer für unverlangte
Werbe/Mails, soferne diese gekennzeichnet sind,
schöngeredet werden.

post/scrypt: Nur wo "Scheisse" im Subject steht, ist auch
Scheisse drin.

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Klarstellung zu E-mail-Werbung und dem Rauschen im
Cyberspace
Düsseldorf (ots) - Die Pressemitteilung des dmmv vom
11.1.1999, dmmv Europa-Aktivitaten für Electronic
Commerce, hat für einiges Aufsehen gesorgt. Hierzu
möchten wir klarstellen: Der dmmv weiß um das
Belästigungspotential unkontrollierter Werbeemails für den
Nutzer; neben dem Schutz der informativen
Selbstbestimmung des Nutzers muß jedoch auch die
Freiheit der kommerziellen Kommunikation gegeben sein.
Die Diskussion um den Schutz beider Interessen steht noch
am Anfang. Der dmmv lädt alle Beteiligten dazu ein!

Ein Teil der Presse und des Publikums hat unserer
Pressemitteilung vom 11.1.99 entnommen, daß sich der
dmmv bei der EU-Kommission in Brüssel für die Freigabe von
E-Mail-Werbung eingesetzt hat. Das steht zwar in der
Pressemitteilung nicht explizit drin, kann ihr aber aufgrund
der teilweise unglücklichen Formulierung des Textes
durchaus entnommen werden.

1.Der Sachverhalt Der dmmv hatte die Gelegenheit, auf die
Grundentscheidungen zum Inhalt des Entwurfs der E-
Commerce-Richtlinie im Vorfeld der Erstellung des
Textentwurfs Einfluß zu nehmen. Die Gesprächspartner des
dmmv beabsichtigten zu diesem Zeitpunkt, eine völlige
Freigabe von E-Mail-Werbung im Richtlinienentwurf zu
verankern. Demgegenüber forderte der dmmv,
Werbesendungen zumindest als solche zu kennzeichnen.
...
*Ein auf den Raum der Europäischen Union beschränktes
Werbeverbot bedeutete aber auch eine massive
Diskriminierung aller Werbetreibenden in Europa, - nicht nur
der Werbebranche selbst, sondern jedes Unternehmens, das
mit dieser Werbeform auf seine Produkte aufmerksam
machen will. Was diesem verboten wäre, wäre gleichzeitig
der Konkurrenz in den U.S.A., in Japan, Singapur oder
Südafrika erlaubt.Angesichts der Globalisierung der Märkte
und der Entstehung einer globalen Community wäre dies aus
unserer Sicht ein völlig untragbares Ergebnis!

*Ein abstraktes Verbot von bestimmten Werbeformen wäre
einmalig, - selbst in Deutschland: Die Telefaxwerbung ist bei
uns keineswegs gesetzlich verboten - sie ist weder strafbar
...
Sachlich beruht die Forderung nach einem Verbot von E-Mail-
Werbung auf einer mangelhaften Problemdifferenzierung:
Auch die Faxwerbung wird von den Gerichten nicht als
Werbeform per se beanstandet, sondern nur deshalb, weil sie
Ressourcen des Empfängers in Anspruch nimmt und ihm
Kosten verursacht. Dieses Problem kann natürlich auch bei
der E-Mail-Werbung bestehen;
...
3.Die diskutierten Lösungsansätze Jede Diskussion über
(vermeintliche oder tatsächliche) Unzuträglichkeiten durch E-
Mail-Werbung muß - um seriös zu sein - vor dem Hintergrund
eines Vergleiches mit anderen Werbeformen geführt werden.
...
Wenn die EU-Richtlinie so verabschiedet wird und von den
Mitgliedsstaaten auch so umgesetzt wird, wie es im Entwurf
steht, entsteht durch die Kennzeichnungspflicht ein
wirksamer Schutz des Adressaten; einen geeigneten Mail-
Filter besitzen die modernen E-mail-Clients.

b)Ungelöst ist bisher das Problem der Download-Kosten (in
der Regel nur Telefongebühren, da inzwischen die meisten
Provider den E-Mail-Dienst ohne besonderes Nutzungsentgelt
anbieten).
...
*Selektiver Abruf der E-Mails durch den User anhand eines
Inhaltsverzeichnisses des elektronischen Briefkastens;
geeignete E-Mail-Clients gibt es.
...
*Filterprogramme beim Provider ("Envelope-Kennzeichnung"):
Hier besteht allerdings noch erheblicher Klärungsbedarf. Dies
entspricht dem Aufkleber am Briefkasten.

*"Robinson-Liste": Eine derartige Einrichtung für
Werbesendungen aus Papier existiert bekanntlich schon
lange und mit zufriedenstellendem Erfolg.
...
4.Das EchoIn den wenigen Tagen seit Veröffentlichung der
Pressemitteilung haben wir mehr Feedback aus der
Community erhalten als jemals zuvor. All jenen, die sich
sachlich mit der Problematik auseinandergesetzt haben oder
auch nur spontan ihre Bestürzung über die vermeintliche
Position des dmmv zum Ausdruck gebracht haben, danken
wir.
...
5.Schlußbemerkung Der dmmv bedaürt ausdrücklich, daß
auf Grund der im Punkt "Kommerzielle Kommunikation"
mißzudeutenden Formulierung der Pressemitteilung vom
11.1.1999 ein falscher Eindruck entstanden ist, und daß in
der Berichterstattung die wesentlichen Errungenschaften des
Vorschlags der EU zur rechtlichen Grundlage von Electronic
Commerce nicht gebührende Beachtung fanden

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http://www.dmmv.de/presse/eu99_01.htm

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edited by Harkank
published on: 1999-01-17
comments to office@quintessenz.at
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