|  | <<  
             ^ 
              >> 
            
              | Date: 2000-05-17 
 
 Der Weg zum Verbot der Anonymitaet im Netz-.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
 
 q/depesche  00.5.17/3
 
 Der Weg zum Verbot der Anonymität im Netz
 
 Von Christiane Schulzki-Haddouti
 ....
 Seit Cyberkriminalität zum internationalen Topthema
 avancierte, überschlagen sich Regierungen mit Initiativen und
 Gesetzesvorschlägen. Gerade ganz oben auf der Liste: Die
 Abschaffung der absoluten Anonymität. Frankreich will ein
 Gesetz verabschieden, das die anonyme Veröffentlichung im
 Internet mit einer Gefängnisstrafe bis zu sechs Monaten oder
 einer Geldbuße von rund 15.000 Mark ahndet. Kann ein
 Internetprovider keinen Verantwortlichen für eine Website
 nennen, kann er selbst strafrechtlich für illegale Inhalte
 verantwortlich gemacht werden. Wenn jemand eine falsche
 Identität angibt, droht ihm ebenfalls Strafe. Betroffen sind
 aber nicht nur Homepages, sondern auch Mailinglisten,
 Diskussionsforen oder Chaträume.
 
 Auch in Deutschland sieht das Teledienstegesetz für
 Inhalteanbieter eine Impressumspflicht vor. Anonyme E-Mail-
 Accounts sind zwar bisher legal; der Polizei sind anonyme
 Remailer und die pseudo-anonymen Accounts bei AOL
 allerdings schon lange ein Dorn im Auge. In einer Studie
 stellte das Bundeskriminalamt (BKA) vor kurzem fest, dass
 "die subjektiv empfundene Anonymität des Internets auch auf
 E-Commerce bezogene Kriminalität begünstigt."
 
 Da Kunden sich durch viele Schnupperangebote bis zu 90
 Tage im Internet aufhalten können, ohne dass ihre Angaben
 zu Person und Bankverbindung tatsächlich überprüft werden,
 kann laut BKA die wahre Identität "wirksam" verborgen
 werden. Die Folgen: Freier Handel mit illegalen Waren wie
 rechtsradikaler Literatur, pornografischen Produkten,
 Raubkopien, Hehlerware, rezeptpflichtigen Arzneimitteln,
 verbotene Drogen oder Kriegswaffen. Auch kann man digitale
 Waren bestellen und diese nach Lieferung nicht bezahlen. In
 diesen Fällen sei es, so das BKA, nicht nur schwierig, den
 Betrüger zu ermitteln, sondern auch die Ware
 zurückzuholen.
 
 Das BKA plädiert deshalb dafür, vollständige Anonymität zu
 verhindern. Geeignet sei beispielsweise die Verwendung
 digitaler Signaturen, um den Kommunikationspartner klar zu
 identifizieren oder die Urheberschaft für bestimmte Inhalte zu
 bestimmen. Ein "möglicher Schritt" sei auch die individuelle
 Prozessorerkennung des Pentium-III-Prozessors.
 
 much more
 http://www.spiegel.de/netzwelt/telekommunikation/0,1518,76715,00.html
 -.-  -.-.
 quintessenz wird dem/next auf einen eigenen Server
 übersiedeln. Diese Tagline hilft uns dabei
 http://www.fastbox.at
 -.-. --.- -.-. --.-  -.-. --.-  -.-. --.-  -.-. --.-  -.-. --.-
 - -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
 edited by Harkank
 published on: 2000-05-17
 comments to office@quintessenz.at
 subscribe Newsletter
 - -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
 <<  
                   ^ 
                    >>
 |  |  |  |