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              | Date: 2001-05-02 
 
 Volkszaehlung.at:Strafen fuer Verweigerer-.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
 
 prae/scrypt: Wer hat da schon wieder "Religionsbekenntnis
 JEDI" und "All your base are belong to us" gesagt?
 
 Höchststrafe nicht beim ersten Mal | Strafen "kein
 Rachefeldzug" | Liegen im Ermessen der Gemeinden | Fehler
 von 1991 sollen sich nicht wiederholen
 
 Wer die Fragebögen unvollständig ausfüllt bzw. die
 Volkszählung überhaupt "verweigert", muss theoretisch mit
 einem Verwaltungsstrafverfahren [Höchststrafe: 30.000 ATS]
 rechnen.
 
 Allerdings, so Karl Isamberth, Volkszählungs-Projektleiter bei
 der Statistik Austria, gegenüber der APA, liege es im
 Ermessen der Gemeinden, ob bei einem "fehlenden Kreuzerl"
 am Fragebogen schon ein Verfahren eingeleitet werde oder
 nicht.
 
 Die Höchststrafe könne beim ersten Mal jedenfalls nicht
 verhängt werden.
 
 Isamberth bemühte dazu einen bildhaften Vergleich: "Wenn
 jemand sein Auto kurz im Halteverbot stehen hat, liegt es im
 Ermessensspielraum des Beamten, über diese zwei Minuten
 hinwegzusehen oder nicht." Volkszählung im Visier der
 Datenschützer
 
 Massenverweigerung Die Grünen haben dazu aufgerufen,
 Fragen zum Religionsbekenntnis, zur Umgangssprache und
 zum Haushaltsvorstand nicht zu beantworten.
 
 Sollte dieses Beispiel Schule machen und Hunderte Bürger
 die Angaben verweigern, würde den Gemeinden laut
 Isamberth wohl "nichts anderes übrig bleiben" als
 Strafverfahren einzuleiten.
 
 Wie viele Strafverfahren es bei der letzten Volkszählung 1991
 gegeben habe, könne er nicht beantworten, so Isamberth:
 "Es gibt keine Statistik. Aus Gesprächen mit den
 Gemeinden weiß ich allerdings, dass es Strafen gegeben
 hat."
 
 Grundsätzlich sei die Strafdrohung allerdings "kein
 Rachefeldzug", sondern solle lediglich klarstellen, "dass es
 eine gewisse Bürgerpflicht gibt", an der Volkszählung
 teilzunehmen.
 
 Dass die Frage nach dem Religionsbekenntnis, wie von den
 Grünen behauptet, verfassungswidrig sei, sei ihm nicht
 bekannt, sagte Isamberth.
 
 
 Um die unzulässige Beeinflussung des
 Volkszählungsergebnisses durch die Gemeinden zu
 verhindern, habe man diese "noch einmal expressis verbis
 darauf hingewiesen, dass es auf keinen Fall vorausgefüllte
 Fragebögen geben darf", so Isamberth. Bei der Volkszählung
 1991 hatte ein Mitarbeiter der Unterkärntner Gemeinde
 Feistritz im Rosental beim Punkt Amtssprache vorsorglich
 "Deutsch" angekreuzt. Damals habe man "ganz scharf
 durchgegriffen" und für die Vernichtung der betreffenden
 Fragebögen gesorgt, berichtete Isamberth. Ob es auch
 innerhalb der Gemeinde Konsequenzen gegeben habe, wisse
 er nicht.
 
 Source
 http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=57528
 
 
 
 
 
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 edited by Harkank
 published on: 2001-05-02
 comments to office@quintessenz.at
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