Big Brother Awards
quintessenz search  /  subscribe  /  upload  /  contact  
/q/depesche *
/kampaigns
/topiqs
/doquments
/contaqt
/about
/handheld
/subscribe
RSS-Feed Depeschen RSS
Hosted by NESSUS
<<   ^   >>
Date: 2001-06-24

DE: Hearing Cybercrime 5. Juli


-.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-

Fragenkatalog Expertengespräch "Cyber-Crime / TKÜV am 5. Juli
2001 um 15.00 Uhr Plenarbereich Berlin Reichstaggebäude, Raum
3 N 001

I. Bedrohung durch Cyber-Crime / Cyber War:

1. Welche Bereiche des öffentlichen Lebens, d.h. in erster Linie
Infrastruktureinrichtungen der Bundesrepublik Deutschland, sind
durch einen möglichen Cyber-War-Angriff gefährdet?

2. Welche Erkenntnisse liegen im Hinblick auf die Auswirkungen
solcher Angriffe auf die Sicherheit und Arbeitsfähigkeit der
öffentlichen Einrichtungen der Bundesrepublik vor? Werden solche
Angriffe in virtuellen Szenarien durchgespielt, um die Auswirkungen
einschätzen zu können?

3. Wie werden die Arbeit und bisherigen Ergebnisse der so
genannten "Internet-Task-Force" des Bundesministeriums des
Innern beurteilt?

4. Welche Angriffe auf Einrichtungen der Bundesrepublik
Deutschland hat es bisher gegeben, die unter den Begriff "Cyber-
Crime/War" fallen könnten und welche Schäden wurde dabei
verursacht? Wie hoch waren die finanziellen Schäden durch diese
Angriffe? Von wem, Einzelpersonen oder Gruppen, wurden dies
Angriffe durchgeführt und gab es danach strafrechtliche
Ermittlungen?

5. Wie wird das Risiko einer Ausforschung deutscher
Einrichtungen durch technische Anlagen wie "Echolon" o.ä.
beurteilt? 6. Welche weiteren ausländischen Abhöreinrichtungen
wie "Echolon" sind in Deutschland angesiedelt, die die Sicherheit
der Bundesrepublik beeinträchtigen könnten?

7. Aus welchen Ländern oder Regionen ist von staatlicher oder
privater Seite mit Cyber- War-Angriffen auf die Bundesrepublik zu
rechnen und welche Maßnahmen werden dagegen getroffen?

II. Internationale Ansätze - Cyber-Crime:

8. Wie bewerten Sie den Stand der internationalen Harmonisierung
der Rechtsbestimmungen zur sog. Datennetzkriminalität? Kann in
Europa bereits von vergleichbaren Straftatbeständen, Strafmaßen
und Eingriffsbefugnissen ausgegangen werden? Wenn nein, worin
liegen die gravierendsten Differenzen?

9. Welche Aktivitäten zur Vereinheitlichung des internationalen
Strafrechts in bezug auf grenzüberschreitende Informations- und
Kommunikationsnetze existieren derzeit? Welche Initiative halten
Sie für am besten geeignet und warum?

10. Wie bewerten Sie die in dem Konventions-Entwurf
vorgesehenen Bestimmungen und Regelungen aus
verfassungsrechtlicher Sicht? Wahrt der Entwurf beispielsweise
das rechtsstaatlich gebotene Gleichgewicht zwischen
Eingriffsbefugnissen und Widerspruchsrechten oder wie bewerten
Sie die ausgeweiteten Mitwirkungspflichten Privater?

11. Wie bewerten Sie die in dem Konventions-Entwurf
vorgesehenen Bestimmungen und Regelungen aus
datenschutzrechtlicher Sicht? Inwieweit sind beispielsweise die
Begriffsbestimmungen des Entwurfs kompatibel mit bestehenden
internationalen Datenschutzbestimmungen und welche
Voraussetzungen könnten u.U. eine Verwertung von aus dem
Ausland auf Grundlage der Konvention übermittelten Informationen
vor nationalen Gerichten im Wege stehen?

12. Gibt es gesicherte Erkenntnisse oder bestimmbare Defizite, die
die im Entwurf vorgesehene Ausweitung der Eingriffs- und
Überwachungsbefugnisse der Ermittlungsbehörden sowie Senkung
der Voraussetzungen grenzüberschreitender Rechtshilfe vertretbar
oder notwendig erscheinen lassen?

13. Welche Auswirkungen erwarten Sie durch die ausdrückliche
Einladung des Europarates an Nicht-Mitglieder und/oder Nicht-
Unterzeichner der Europäischen Menschenrechtskonvention, der
Cyber-Crime-Konvention beizutreten und so ebenfalls in den Genuß
der vereinfachten Rechtshilfe und beschleunigten
Ermittlungsverfahren zu kommen?

14. Wie bewerten sie die Bestimmungen zur Erfassung von
Verbindungs- und Inhaltsdaten in Echtzeit aus technischer
Perspektive? Welche spezifischen Differenzen müssen in
paketvermittelten Datennetzen im Vergleich zur klassischen
Telefonüberwachung berücksichtigt werden?

15. Stellt der Konventionsentwurf aus ihrer Sicht eher eine
begrüßenswerte Vereinheitlichung internationaler Rechtsnormen
und strafprozessuraler Regelungen dar oder ergeben sich aus
seinen Bestimmungen Probleme hinsichtlich einer Ausweitung von
Überwachungs- und Eingriffbefugnissen resp. einer Senkung der
Voraussetzungen für internationale Rechtshilfe?

16. Der Entwurf sieht vor, dass die Umsetzung in nationales Recht
allein nach Maßgabe der bestehenden nationalen
Rechtsbestimmungen und Rechtstraditionen erfolgen soll. Ist
dieser Mechanismus Ihres Erachtens hinreichend, um einer
substanziellen Aushöhlung bestehender Rechtsnormen und
Senkung des Grundrechtsschutzniveaus - beispielsweise in
Einzelstaaten aber auch innerhalb der Europäischen Union -
entgegenwirken zu können?


III. Nationale Ansätze - TKÜV: 1. Ist es zulässig, die geplanten,
teilweise weit reichenden Eingriffe im Rahmen der TKÜV durch eine
einfache Rechtsverordnung zuzulassen oder ist ein förmliches
Gesetz notwendig?

2. In welchen Ländern gibt es ähnliche Regelungen und welche
Erfahrungen wurden bereits mit ihnen gemacht?

3. Inwieweit sind diese Regelungen zwischen den Staaten
harmonisiert?

4. Wie hoch waren die Kosten für die Verpflichteten in diesen
Ländern? In welchem Verhältnis stehen sie zum Umsatz der
Verpflichteten?

5. Mit welchen Kosten rechnen Sie im worst case für die
Verpflichteten in Deutschland? Bitte spezifizieren Sie einmalige
und laufende Kosten.

6. Ist Ihnen bekannt, wieviel Adressen dadurch nicht erfaßt sind,
dass z.B. kleine Anbieter und Firmennetze nicht von der
Verordnung betroffen sind?

7. Für wie realistisch halten Sie das der TKÜV-E zu Grunde
liegende Konzept in Anbetracht der Tatsache, daß der user
anonym eine unbegrenzte Zahl von e-mail-Adressen haben kann,
auf die er von jedem beliebigen Telefonanschluß zugreifen kann? 8.
Sehen Sie in § 8 Nr. 3 der TKÜV-E die Verpflichtung des
Verpflichteten, verschlüsselte Daten den Berechtigten
unverschlüsselt zur Verfügung zu stellen?

9. Wie beurteilen Sie in Anbetracht der Fortschritte bei den
Kryptographie-Programmen die Möglichkeiten der Berechtigten die
von den Verpflichteten gelieferten Daten auch faktisch, d.h.
entschlüsselt, zu lesen?

10. Sehen Sie in dieser Regelung einen Standortnachteil für die
Bundesrepublik Deutschland? Wenn ja, warum? 11. Verstößt die
TKÜV-E Ihrer Meinung nach gegen Art. 12 GG? Wenn ja,
inwiefern? 12. Wie kann der Verpflichtete der formalen
Überwachungspflicht nach § 5 Abs. 1 Satz 2 TKÜV-E genügen und
welche Kosten verursacht dies? 13. Gibt es bereits Entwicklungen
der Hardware-Industrie, die eine kostengünstige, standardisierte
Lösung der Hardware-Problematik darstellen? 14. Inwiefern besteht
die Gefahr, daß in das Fernmeldegeheimnis unbeteiligter Dritter
eingegriffen wird? 15. Inwiefern besteht die Gefahr einer
Datenmanipulation beim Verpflichteten durch die Einrichtung dieser
speziellen Schnittstelle?

16. Wie bewerten Sie die Verhältnismäßigkeit des Verordnungs-
Entwurfes?

17. Wie bewerten Sie die Bestimmung, dass die Service Provider
die Kosten vollständig tragen sollen? Gibt es Alternativen, die Ihnen
angemessener erscheinen? Wenn ja, welche?

18. Wer sollte zu dem Kreis der Verpflichteten der TKÜV-E
gehören?

19. Besteht auf Grundlage der TKÜV-E aus ihrer Sicht
hinreichende Rechtsklarheit?

20. Wie schätzen Sie die Abgrenzungsproblematik der TKÜV-E
insbesondere hinsichtlich der Teledienste und Mediendienste nach
TDG und MDStV ein?

21. Inwieweit sind die Überwachungsbestimmungen europaweit und
auch international vergleichbar und inwieweit basieren sie auf
harmonisierten Rechtsnormen und Straftatbeständen?



-.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-

- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
edited by Harkank
published on: 2001-06-24
comments to office@quintessenz.at
subscribe Newsletter
- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
<<   ^   >>
Druck mich

BigBrotherAwards


Eintritt zur Gala
sichern ...



25. Oktober 2023
#BBA23
Big Brother Awards Austria
 related topiqs
 
 CURRENTLY RUNNING
q/Talk 1.Juli: The Danger of Software Users Don't Control
Dr.h.c. Richard Stallman live in Wien, dem Begründer der GPL und des Free-Software-Movements
 
 !WATCH OUT!
bits4free 14.Juli 2011: OpenStreetMap Erfinder Steve Coast live in Wien
Wie OpenStreetMaps die Welt abbildet und was ein erfolgreiches Crowdsourcing Projekt ausmacht.