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              | Date: 2001-08-29 
 
 AT: Im Eiltempo zur Rasterfahndung-.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
 
 Großer Unmut in der Telekombranche über "Durchpeitschen" der
 Strafprozessnovelle 2001 | Nur wenige Tage bleiben zur Beurteilung
 | Lauschangriff und Rasterfahndung werden erstmals zeitlich
 unbegrenzt Gesetz
 
 Es sei schon eine "seltsame Vorgangsweise, eine so heiße
 Materie" wie die Festschreibung von Lauschangriff und
 Rasterfahndung in der Strafprozessnovelle 2001 mitten in die
 personalschwache Urlaubszeit zu legen, sagt Harald Pfannhauser
 vom Telekom-Fachverband der Wirtzschaftskammer.
 
 Unter Österreichs Telekoms sei diese Initiative des
 Justizministeriums jedenfalls auf Unverständnis gestoßen. Wenn
 man Laufzeiten durch die Rechtsabteilungen rechne, so blieben für
 Beratung und Beurteilung gerade ein paar Tage übrig, so
 Pfannhauser weiter.
 
 das sagt die Branche Maßgebliche Stimmen aus der Branche
 äußerten sich weniger moderat. Hier solle wohl ein Gesetz im Stil
 eines Überfallskommandos durchgepeitscht werden, ohne die
 Betroffenen rechtzeitig zu informieren, war der Tenor in einer
 Rundfrage der FutureZone.
 
 Paragraf 89 Vor allem am Paragraf 89 des Telekomgesetzes der
 "die Bereitstellung der Einrichtungen zur Überwachung" durch die
 Netzbetreiber betrifft, entzündet sich der kollektive Unmut:
 
 Während die derzeit gültige Version vermerkt "hiefür gebührt ihm
 der Ersatz der angemessenen Kosten" lautet die geplante
 Neufassung von § 89 so:
 
 
 "Hiefür sind ihm auf Antrag die angemessenen und ortsüblichen
 Kosten zu ersetzen, die ihm durch die Mitwirkung
 notwendigerweise entstanden sind...Bei der Bemessung der
 Kosten ist auch auf die öffentliche Aufgabe der Rechtspflege zum
 Wohl der Allgemeinheit Bedacht zu nehmen.
 
 "Hier geht es nicht um Peanuts, sondern um gewaltige Kosten"
 sagt Harald Pfannhauser, die man nun auf eine durch die weltweite
 Telekomkrise ohnehin geschwächte Branche abwälzen wolle.
 
 Die im Entwurf der Überwachungsverordnung vorgeschriebene,
 universelle Überwachungs-Schnittstelle ES 201 671 nach einer im
 Entstehen befindlichen Norm des European Telecom Standards
 Institute [ETSI] würde alleine bei der Telekom Austria Kosten von
 mehreren 100 Millionen Schilling verursachen.
 
 Gleichzeitig mit der Strafprozessordnung werden auch die
 entsprechenden Passagen im Strafgesetzbuch, dem
 Telekomunikationsgesetz, Mediengesetz und andere Gesetze auf
 den neuesten Stand gebracht.
 
 Was Justiz- und Verkehrsministerium sowie Datenschützer zu
 sagen haben, lesen Sie morgen in der FuZo
 
 http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=77973
 
 
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 edited by Harkank
 published on: 2001-08-29
 comments to office@quintessenz.at
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