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              | Date: 2001-11-19 
 
 AT: Des/informations/un/sicherheitsgesetz-.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
 
 Die geplante Einführung neuer Kategorien für amtliche Dokumente,
 nämlich "eingeschränkt",  "vertraulich", "geheim" und "streng
 geheim" - die Veröffentlichung aus den letzteren drei Kategorien
 soll strafbar werden - kann so nicht akzeptiert werden.
 
 Wir fordern stattdessen vom Justizministerium die Einführung der
 Kategorien "beschränkt", "verdaulich", "arschgeheim" und
 "selbstjörghaiderdarfdasnichtwissen". Das Verfassen von derartigen
 Dokumenten wird mit internationalem Mirroring nicht unter 15
 Servern abgestraft.
 
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 Unter dem Titel "Informationssicherheitsgesetz" soll im Bereich der
 Bundesdienststellen die Klassifizierung streng vertraulicher
 Dokumente geregelt werden. Diese Regelung stellt eine
 Umsetzung der EU-Richtlinie 2001/264/EG "Sicherheitsvorschriften
 des Rates" dar.
 
 Hans G. Zeger, Obmann ARGE DATEN: "Grundsätzlich ist zu
 begrüßen, daß Bundesdienststellen zu einer klaren und genauen
 Nutzung ihnen anvertrauter Informationen angehalten werden
 sollen. Dies ist umso wichtiger, als in der Vergangenheit
 vertrauliche, vielfach auch falsche, irreführende Informationen,
 Stichworte: Spitzelaffäre, Volxtheaterkarawane, an die
 Öffentlichkeit gelangten."
 
 Der vorliegende Entwurf unterscheidet zwischen Informationen, die
 als "EINGESCHRÄNKT", "VERTRAULICH", "GEHEIM" und
 "STRENG GEHEIM", gelten sollen, wobei bei Veröffentlichungen
 von Informationen der Klassen "VERTRAULICH", "GEHEIM" und
 "STRENG GEHEIM", auch dann eine gerichtliche Strafe verhängt
 werden kann, wenn diese Informationen verfassungsgefährdende
 Inhalte betreffen.
 
 Analysiert man den Gesetzesentwurf genauer, stellt man fest, daß
 sowohl die Kriterien, wonach zu klassifizieren ist, als auch welche
 Informationen unter das Gesetz fallen und wie die Klassifizierung
 überwacht werden soll, äußerst vage umschrieben sind.
 
 Hans G. Zeger: "Tatsächlich sollte eher von einem
 'Informationsverhinderungsgesetz' gesprochen werden, da der
 derzeitige Entwurf dem beliebigen Klassifizieren von Dokumenten
 Tür und Tor öffnet. Je nach politischer Zielrichtung einer Regierung
 können dann die weisungsgebunden
 'Informationssicherheitsbeauftragten' angehalten werden, mehr oder
 weniger Dokumente als 'STRENG GEHEIM' zu klassifizieren und
 die Öffentlichkeit auch Jahrzehnte nach Entstehen der Unterlagen
 vom Zugang aussperren."
 
 Der vorliegende Gesetzesentwurf ist geeignet, parlamentarische
 Kontrolle, öffentliche Kontrolle durch die Medien, aber auch die
 einfachen Auskunftsrechte, wie sie durch das
 Auskunftspflichtgesetz normiert sind, zu behindern.
 
 [...]
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 edited by Harkank
 published on: 2001-11-19
 comments to office@quintessenz.at
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