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              | Date: 2001-08-30 
 
 AT:Justizministerium gegen Telekoms-.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
 
 Gerichte bezahlen laut Justizministerium für Telefonüberwachung
 21 Millionen ATS pro Jahr an Telekoms | Gesamtzahl der
 Überwachungen stark ansteigend | Datenschützer Zeger erwartet
 Überwachungsrekord für Österreich
 
 Da es sich bei den Änderungen in der Strafprozessordnung [StPO]
 "bloß um technische Anpassungen... veralterter Begriffe der StPO"
 an das "moderne Telekommunikationsgesetz" handle, sei der
 Begutachtungsaufwand "eher gering", heißt es in einem Schreiben
 aus dem Büro des Justizministers an die FutureZone.
 
 Von einem "Durchpeitschen" der Strafprozessnovelle, wie es
 Telekombetreiber in der FuZo dem Justizministerium vorgeworfen
 hatten, könne also keine Rede sein.
 
 Der Unmut der Telekom-Branche hatte sich vor allem an der
 weniger technischen als vielmehr finanziellen "Anpassung" des §
 89 ebenfalls novellierten Telekomgesetzes entzündet.
 
 "Wohl der Allgemeinheit" Die Bestimmung für den Kostenersatz
 von Telefon-Überwachung wurde in der Novelle durch einen Zusatz
 über "Aufgabe der Rechtspflege" und das "Wohl der Allgemeinheit"
 im Zusammenhang mit Telefonüberwachungen eingeschränkt. Im
 Eiltempo zur Rasterfahndung
 
 "Rechtssicherheit und Kostenwahrheit" Die Neufassung diene
 vielmehr "der Rechtssicherheit und Kostenwahrheit", denn damit
 sei "eindeutiger als bisher festgeschrieben", wer welchen Anteil zu
 bezahlen habe, heisst es weiter aus dem Justizministerium. Die
 Gerichte würden für die Mitwirkung der Netzbetreiber an Telefon-
 Überwachungen bereits jetzt jährlich 21 Millionen ATS bezahlen.
 
 Hintergrund der Auseinandersetzung zwischen Justiz und
 Telekoms ist die steil angestiegene Zahl der richterlich
 genehmigten Telefonüberwachungen.
 
 Offizielle Zahlen aus 97
 
 Die letzte offizielle Zahl aus dem Justizministerium - 444
 gerichtliche Überwachungen von 741 Telefonanschlüssen - datiert
 aus dem Jahre 1997.
 
 Rekordjahr 2001 Kenner der Materie wie der Datenschützer Hans
 Zeger, haben aus den Zahlen gerichtlich genehmigter
 Überwachungen - die von einem maßgeblichen Mobilnetzbetreiber
 vorliegen - hochgerechnet, dass es im Jahr 2001 deutlich über
 2000 Fälle werden könnten.
 
 Da alle einkommenden und ausgehenden Telefonate dieser
 Anschlüsse überwacht bzw. aufgezeichnet werden, ist davon
 auszugehen, das zwischen 50.000 und 100.000 Österreicher pro
 Jahr unmittelbar von Überwachungsmaßnahmen betroffen sind.
 
 Eine Anfrage der FuZo bei Justiz- und Innenministerium nach den
 aktuellen Zahl der gerichtlich genehmigten Überwachungen läuft
 
 Das Justizministerium weiter: Was "Lauschangriff und
 "Rasterfahndung" angehe, die am 31.12.2001 außer Kraft treten,
 habe bereits das Regierungsübereinkommen ausdrücklich
 festgelegt, "Lauschangriff" und "Rasterfahndung"... in den
 Rechtsbestand zu übernehmen."
 
 Dieser Bericht wurde dem Ministerrat und dem Nationalrat bereits
 im Juni dieses Jahres vorgelegt.
 
 Source
 http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=78331
 http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=78331
 
 
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 edited by Harkank
 published on: 2001-08-30
 comments to office@quintessenz.at
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