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              | Date: 2001-11-30 
 
 DE: Sendezeitbegrenzung fuer das Netz-.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
 
 Nicht Jugendfreies erst ab 23 Uhr | "Vor- und Freisperrtechniken"
 müssen installiert sein | "Jugendmedienschutz nahezu
 klostertauglich"
 
 Laut der "Financial Times Deutschland" von heute haben sich
 Bund und Länder nach einjährigen Verhandlungen auf ein
 Jugendschutzgesetz in den Medien geeinigt.
 
 Nicht jugendfreie Inhalte dürften "nur zwischen 23 Uhr und 6 Uhr
 verbreitet" oder zugänglich gemacht werden, falls keine "Vor- und
 Freisperrtechniken" installiert sind.
 
 Grundsätzlich sollten die Länder für den Jugendschutz in den
 Medien zuständig sein, der Bund behalte sich
 Mitbestimmungsrechte vor. Vorgeschlagen wurde die Einführung
 eines "positiven Ratings für unbedenkliche Angebote".
 
 Die SPD wolle "Dinosaurierdiskussionen über
 Sendezeitbegrenzungen und Lizenzpflichten" für das Internet einen
 Riegel vorschieben, sagte Jörg Tauss, Beauftragter für Neue
 Medien der SPD. Die Eckpunkte seien nicht konsensfähig. Joerg
 Taussens Website
 
 
 
 
 Nach Landfrauenmanier "Der Jugendmedienschutz ist in
 Deutschland bereits im Vergleich zu anderen Ländern nahezu
 klostertauglich", sagt der medienpolitische Sprecher der FDP,
 Hans-Joachim Otto.
 
 Sich nach Landfrauenmanier "bigott über den von Millionen
 Deutschen konsumierten Schmutz" zu ereifern, sei zu einfach,
 angesichts dessen, dass Erotik- Anbieter als einzige Online-
 Branche schwarze Zahlen schreiben.
 
 Source
 http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=9777
 Langtext
 http://www.ftd.de/pw/de/FTDPRAR3MUC.html?nv=cpm
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 edited by Harkank
 published on: 2001-11-30
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