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              | Date: 2002-02-06 
 
 AT: Klage gegen Ueberwachungsverordnung-.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
 
 max.mobil will fünf Millionen Euro Umrüstungskosten nicht tragen und klagt
 beim Verfassungsgerichtshof | Verbrechensbekämpfung sei Aufgabe des
 Staates | Verordnung ist per 1. Dezember 2001 in Kraft getreten
 
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 Der zweitgrößte österreichische Mobilfunkbetreiber max.mobil hat heute
 beim Verfassungsgerichtshof eine Klage wegen der am 30. November 2001
 beschlossenen Überwachungsverordnung eingebracht, die das
 uneingeschränkte Abhören von Handys erlaubt.
 
 Das bestätigte max.mobil-Sprecherin Manuela Bruck. "Wir akzeptieren die
 Überwachungsverordnung, sind aber dagegen, dass wir die Kosten
 übernehmen müssen", sagte Bruck.
 
 Das Telekom-Gesetz [TKG] besagt nämlich, dass die Kosten für die für die
 Überwachung notwendigen Netzeinrichtungen bei den Telekom-Betreibern
 liegen. Verbrechensbekämpfung sei aber eine Aufgabe des Staates, der dafür
 auch aufkommen müsse, meinen die Telekom-Betreiber.
 
 Fünf Millionen Euro Kosten Die Umrüstung für die Erfüllung der Verordnung
 würde bei max.mobil mit etwa fünf Millionen Euro an Investitionskosten zu
 Buche schlagen, dazu kämen noch laufende Kosten für den Betrieb, so
 Bruck.
 
 Die Überwachungsverordnung ist mit 1. Dezember 2001 in Kraft getreten. Die
 bereits auf dem Telekom-Markt tätigen Betreiber müssen ihre Netze laut
 Verordnungstext "grundsätzlich sofort, spätestens jedoch sechs Monate
 nach In-Kraft-Treten dieser Verordnung" überwachungstauglich machen.
 
 Mehr mit links
 http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=108672
 
 
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 edited by Harkank
 published on: 2002-02-06
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