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              | Date: 2002-02-07 
 
 Illegales Handy-Rastern in AT-.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
 
 Was ist passiert? Nur seinesgleichen, vor dem auf dieser Liste - manchmal
 zur veritablen Ermuedung des p.t. Publikums - seit mehreren Äonen gewarnt
 wird. Es war nicht automatisiert, sondern ein ahnungs/armer Richter hat die
 Provinz/gendarmerie des bekannten AT-Bundeslandes Kärntnen ermächtigt,
 die Rückerfassung aller Rufdaten von 24 Stunden in mehreren Funkzellen
 aller vier GSM- Betreiber zu verlangen. 130.000 Gesprächsdaten wurden
 erfasst von etwa 50.000 Menschen und einer gesetzlich ermächtigten
 Datenverarbeitung zugeführt.
 
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 Kärntner Gendarmerie wertete die Rufdaten von 130.000 Gesprächen aus |
 Etwa 50.000 Personen betroffen | Alle Gespräche, alle Netze, 24 Stunden,
 mehrere Funkzellen | Unklarheit, was mit den erfassten Datensätzen
 geschehen soll update vor 0min Laut Informationen, die der Abgeordnete
 Peter Pilz [Grüne] heute bei einer Pressekonferenz bekannt gab, versuchte
 das Kärtner Landesgendarmeriekommando eine Massenauswertung der
 Rufdaten von etw. 130.000 Gesprächen.
 
 In den Funkzellen rund um die Schauplätze dreier Überfälle in Kärnten
 wurden im fraglichen Zeitraum rund 200.000 Telefonate geführt, einen
 Großteil dieser Daten - wer mit wem wann telefoniert hatte - bekam die
 Gendarmerie auch von den Netzbetreibern.
 
 50.000 Betroffene Nur max.mobil verweigerte die Herausgabe seiner rund
 70.000 Datensätze. Insgesamt betroffen von dieser Aktion - die mit
 gewöhnlicher Rufdatenrückerfassung nichts mehr zu tun, sondern den
 Charakter einer Rasterfahndung hat - waren laut Pilz mindestens 50.000
 Personen.
 
 Für den grünen Sicherheitssprecher handelt es sich dabei um eine "glatte
 illegale Überwachungsmaßnahme", die der Judikatur des VfGH und der
 Menschenrechtskonvention widerspreche. Demnach dürfe das
 Fernmeldegeheimnis nur dann verletzt werden, wenn dieser Eingriff
 "verhältnismäßig" sei.
 
 Ausgangspunkt für die Aktion waren drei Überfälle in Kärnten: Nach einem
 Einbruch wurde ein Handy gefunden. Während die Bundespolizeidirektion
 Klagenfurt nur die Gespräche auf diesem Handy zurückverfolgte, wurde von
 der Gendarmerie ein gerichtlicher Beschluss zur Auswertung der gesamten
 Rufdaten sämtlicher Netzbetreiber an den drei Tatorten jeweils von 8.00 bis
 8.00 Uhr des nächsten Tages erwirkt.
 
 Mehr mit Links
 http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=forum&id=108793
 
 
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 edited by Harkank
 published on: 2002-02-07
 comments to office@quintessenz.at
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